AGB
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen SES Umzug & Entrümpelung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder mündlich bestätigt hat. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, wie z. B. Verpackungsmaterialien oder Zusatzfahrten, werden gesondert berechnet.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für einen freien Zugang zu den Räumlichkeiten sowie für Parkmöglichkeiten für das Transportfahrzeug. Er weist rechtzeitig auf besondere Erfordernisse oder Risiken hin (z. B. empfindliche Gegenstände, schwierige Zugänge, Halteverbotszonen).
5. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Endpreise (inkl. gesetzlicher MwSt., sofern anwendbar), sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung ist nach Durchführung der Leistung sofort fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
6. Stornierung
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen keine Kosten an. Bei späterer Absage berechnet der Auftragnehmer 30 % des vereinbarten Preises, bei Absagen unter 24 Stunden 50 %.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden an besonders empfindlichen oder nicht transportsicher verpackten Gegenständen besteht keine Haftung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Für selbst verpacktes Umzugsgut übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8. Versicherung
Eine Transportversicherung besteht im üblichen Umfang. Höhere Werte sind vom Auftraggeber vorher schriftlich anzumelden.
9. Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.